Kostenerstattung / Heil- und Kostenplan / Festzuschüsse / Praxisgebühr
Kostenerstattung
für Ihre Behandlung
Die Kosten für private Behandlungen berechnen sich ab 1.1.2012 nach der neuen privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) und für zahntechnische Leistungen nach dem Bundeseinheitlichen Bewertungsmaßstab (BEB). Je nach Behandlungsfall und Ihrem individuellen Versicherungsschutz werden diese Kosten ganz oder teilweise von privaten Krankenversicherungen und Beihilfe-Stellen übernommen. Weitere Informationen zur neuen GOZ finden Sie hier.
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, beachten Sie bitte, dass Beihilfe und Gebührenordnung voneinander unabhängig sind. Für unsere Rechnungslegung ist allein die geltende Gebührenordnung (GOZ) verbindlich. Beihilfevorschriften haben grundsätzlich keinen Einfluss darauf. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Beihilfeansprüche zur Seite.
Für gesetzliche Krankenkassen gelten ab 2005 neue Regeln. Die Kostenerstattung für Zahnersatz orientiert sich jetzt streng nach sog. "Regelfällen". Für jeden solchen Regelfall gibt es genau festgelegte Festzuschüsse. Obwohl die Kostenerstattung auf Regelfälle beschränkt ist und meist nur ein sehr einfaches Versorgungsniveau zulässt, haben Sie als Patient dennoch flexiblere Möglichkeiten, den für Sie besten Zahnersatz auszuwählen. Mehrkosten gegenüber der Regelversorgung müssen dann aber voll von Ihnen selbst getragen werden. Diese werden privat nach GOZ 2012 berechnet. Eine private Zusatzversicherungen kann sich lohnen.
Bei größeren Behandlungen erhalten Sie von uns einen detaillierten Heil- und Kostenplan. Diesen sollten Sie vorher bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen, um den Erstattungsbetrag zu erfragen und Ihren Eigenanteil abschätzen zu können.
